3. Tabellenplatz beim Badminton

Das Badminton Team belegt am Ende der Saison den dritten Tabellenplatz in der Kreisliga


Der letzte Spieltag der Saison fand in Alfeld statt. Der erste Gegner war die zweite Mannschaft der SG Leinetal. Das Team startete gleich sehr gut. Im ersten Herrendoppel ließen Karsten und Lennard Homey ihren Gegnern keine Chance und siegten sicher in zwei Sätzen. Das zweite Herrendoppel, in der Besetzung Jonas Holze und Tomas Focke, verloren leider in zwei Sätzen. Das Damendoppel wurde kampflos gewonnen, weil der Gegner nur mit einer Dame angetreten war. Im Anschluß daran gewann die Ahrberger Mannschaft das Dameneinzel und alle drei Herreneinzel klar. Die Niederlage im abschließenden Mixed hatte keine Bedeutung mehr beim klaren 6:2 Gesamtsieg des Ahrberger Teams.  

Im zweiten Spiel des Tages ging es gegen den neuen Tabellenführer Eintracht Hildesheim. Karsten und Lennard Homey zeigten in ihrem Herrendoppel eine sehr konzentrierte Leistung und gewannen ihr Spiel sehr sicher in zwei Sätzen. Im zweiten Herrendoppel mussten Jonas Holze und Thomas Focke ihren Gegnern, nach zwei verlorenen Sätzen, zum Sieg gratulieren. Danach ließen Karen Steinbrecher und Friederike Klug im Damendoppel ihren Gegnerinnen keine Chance und siegten ganz überlegen in zwei Sätzen. In den folgenden drei Herreneinzeln, konnte nur noch Lennard Homey sein erstes Einzel gewinnen. Denn Thomas Focke und auch Jonas Holze verloren beide ihre Spiele. Wobei Jonas sich erst nach drei Sätzen geschlagen geben musste. Im Dameneinzel zeigte Karen Steinbrecher eine überragende Leistung. Sie gewann den ersten Satz klar mit 21:17 Punkten. Im zweiten Satz hatte sie eine kleine Schwächephase und verlor diesen mit 10:21 Punkten. Im dritten Satz schaffte sie es aber doch noch, diesen mit 21:15 Punkten zu gewinnen und damit dieses Spiel für sich zu entscheiden. Das war ein entscheidender vierter Punkt um ein Unentschieden erreichen zu können. Das Mixed , in der Besetzung Karsten Homey und Friederike Klug, gewann dann noch Eintracht Hildesheim in zwei Sätzen. Aber das war am Ende nicht mehr ganz so wichtig. Die Mannschaft hatte ein Unentschieden gegen den Gewinner der Kreismeisterschaft in der Kreisliga erreicht. Außerdem mit diesem tollen Ergebnis am Ende der Saison auch den dritten Tabellenplatz erkämpft. Ein großer Erfolg für das Ahrberger Team, zu dem man der Mannschaft nur ganz herzlich gratulieren kann.  

Badminton Alfeld

Die Mannschaft vom letzten Spieltag:hinten von li.Jonas Holze,Lennard Homey,Karen Steinbrecher, Karsten Homey 
vorn: Thomas Focke und Friederike Klug.Zur Mannschaft gehören auch noch Henriette Helmke, Jannis Schaper, Andreas Herbst und Sebastian Wolf

 

Neues Angebot für Senioren beim RWA

Walking

Projekt Rasenroboter

Projekt Rasenroboter erfolgreich beendet!!!

Liebe Spender des Projektes „Rasenroboter für den SV Rot-Weiß Ahrbergen“,

am 18.08.2024 wurde unser Projekt erfolgreich abgeschlossen. Dank Eurer/Ihrer Hilfe konnten wir unser Ziel nun verwirklichen.

Dafür bedankt sich der Vorstand nochmals ganz herzlich bei allen Spendern. Ihr wart großartig!

Unser Dank gilt auch der Volksbank Hildesheim-Lehrte-Pattensen, die sich durch die Verdoppelung der Spenden mit insgesamt 2.500€ beteiligt haben.

Sportliche Grüße vom Vorstand des SV Rot-Weiß von 1911 Ahrbergen e.V.

Datenschutzverordnung SV RW

Datenschutzordnung im SV Rot Weiß Ahrbergen von 1911 e.V.

Präambel

Der SV Rot Weiß Ahrbergen von 1911 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, im Rot-Weiß-Kurier und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

                              

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Adresse, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Mitglieder-Verwaltungzugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Der Ressortleiter Mitglieder-Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein in der Regel keine 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Pressewart. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Pressewart vorgenommen werden.

2. Der Pressewart ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Pressewarts. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Pressewart weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Pressewarts, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, Datennutzung oder Datenweitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 08.08.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

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